Pflichtberatung nach GEG
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt in bestimmten Fällen eine Energieberatung verpflichtend vor – etwa bei größeren Sanierungen oder beim Eigentümerwechsel eines älteren Ein- oder Zweifamilienhauses. Ich führe diese Beratung kompetent, neutral und rechtssicher für Sie durch.
Das bringt Ihnen die Beratung
Rechtssicherheit: Ihre Maßnahmen erfüllen nachweislich die Vorgaben des GEG.
Energieeinsparung: Empfehlungen, die den Verbrauch Ihres Gebäudes dauerhaft senken.
Wirtschaftlichkeit: Lösungen, die sich für Sie auch finanziell rechnen.
Förderüberblick: Hinweise auf passende Zuschüsse für Ihr Vorhaben.
Sie sind unsicher, ob die Pflichtberatung für Sie gilt? Sprechen Sie mich an – ich kläre das schnell mit Ihnen.